1. Nothilfekurs 
Nothilfekurs absolviert?   
Nothilfekurse Kanton Bern
 
... darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.


2. Gesuchsformular  

«Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises/Zulassung zur theoretischen Führerprüfung» online ausfüllen und ausdrucken (erforderlich: Passfoto, Sehtest sofern noch kein Lernfahr- oder Führerausweis vorhanden, Nothelferausweis, Bestätigung der Identität)
                                      

3. Theorie lernen / Theorieprüfung:
(sofern nicht bereits mit Kat. A/A1 abgelegt)

Wir emfehlen das Lernprogramm von theorie24.ch.
Die Theorieprüfung kann frühstens vier Wochen vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden. Nach erfolgreichem Bestehen der Theorieprüfung erhältst Du den Lernfahrausweis, welcher 24 Monate gültig ist.

 

4. praktische Ausbildung/Fahrunterricht und Verkehrskundekurs

Für unter 20-jährige besteht von der Erteilung des Lernfahrausweises an gerechnet eine Mindestausbildungsdauer von 12 Monaten.

Der Startort für den Fahrunterricht wird individuell nach Wunsch des Fahrschülers festgelegt;  bspw. Oey Bahnhof, Wimmis, Spiez oder Thun Bahnhof oder Abholung zu Hause.
Der Besuch des obligatorischen Verkehrskundekurses (Theorie) sowie die Mindeslaufzeit deines Lernfahrausseises von 12 Monaten ist Voraussetzung ,
damit dich der Fahrlehrer zur praktischen Führerprüfung anmelden kann.

 

5. Praktische Prüfung

Dein Führerausweis wird nach bestandener praktischer Prüfung für drei Jahre auf Probe (befristet) ausgestellt. 
Innerhalb dieser drei Jahre ist der Besuch einer obligatorischen Weiterbildung (Zweiphasenausbildung) Pflicht.

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Kontakt

Fahrschule Weiss GmbH
Drittel 544a | CH-3758 Latterbach |
Tel. 033 681 27 27 | Mobile 079 310 35 00
Email: info@fahrschule-weiss.ch