AKTUELL

Ab 1. März 2024 Neuerungen bei Sehtest und verkehrsmedizinischen Untersuchungen

Wer bereits einen Lernfahr- oder Führerausweis besitzt und eine neue Ausweiskategorie erwerben will, muss ab 1. März 2024 keinen zusätzlichen Sehtest mehr machen. Das gilt auch für Personen, die eine berufsmässige Ausweiskategorie erwerben wollen. Ihr Sehvermögen wird bei der verkehrsmedizinischen Untersuchung geprüft.

Wer 75 Jahre und älter ist und erstmals ein Gesuch um einen Lernfahr- oder Führerausweis stellt, muss sich einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen. Bisher lag die Altersgrenze dafür bei 65 Jahren.

Kurse

Motorradgrundkurse Kat. A1 / A: 

(obligatorische Grundschulung)

Töffkurs Teil 1: SA 13.04.2024
Fortsetzung: Teile 2+3: SA 20. + 27.04.2024


Verkehrskundekurs Kat. A1/B:

(obligatorischer Theoriekurs)



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