AKTUELL
Ab 1. März 2024 Neuerungen bei Sehtest und verkehrsmedizinischen Untersuchungen
Wer bereits einen Lernfahr- oder Führerausweis besitzt und eine neue Ausweiskategorie
erwerben will, muss ab 1. März 2024 keinen zusätzlichen Sehtest mehr machen.
Das gilt auch für Personen, die eine berufsmässige Ausweiskategorie erwerben
wollen. Ihr Sehvermögen wird bei der verkehrsmedizinischen Untersuchung
geprüft.
Wer 75 Jahre und älter ist und erstmals ein Gesuch um einen Lernfahr- oder
Führerausweis stellt, muss sich einer verkehrsmedizinischen Untersuchung
unterziehen. Bisher lag die Altersgrenze dafür bei 65 Jahren.
Kurse
Motorradgrundkurse Kat. A1 / A:
(obligatorische Grundschulung)
Töffkurse:
- 5. + 9. + 19. Oktober 2024
Verkehrskundekurs Kat. A1/B:
(obligatorischer Theoriekurs)
Mo + Di: 28.+29 Okt. und 4.+5. Nov. 2024
Archiv
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