1.
Nothilfekurs
Nothilfekurs absolviert?
Nothilfekurse Kanton Bern
... darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.
2. Gesuchsformular
«Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises/Zulassung zur theoretischen Führerprüfung»
online ausfüllen und ausdrucken
(erforderlich: Passfoto, Sehtest, Nothelferausweis, Bestätigung der Identität)
3. Theorie lernen /
Theorieprüfung:
(sofern nicht bereits mit Kat. A/A1 abgelegt)
Lern-CD sowie Theoriebuch sind bei unserer Fahrschule erhältlich.
Die Theorieprüfung kann frühstens vier Wochen vor dem 17. Geburtstag abgelegt
werden. Nach erfolgreichem Bestehen der Theorieprüfung erhältst Du den Lernfahrausweis,
welcher 24 Monate gültig ist.
4. praktische Ausbildung/Fahrunterricht und Verkehrskundekurs
Für unter 20-jährige besteht von der Erteilung des Lernfahrausweises an gerechnet eine Mindestausbildungsdauer von 12 Monaten.
Dies gilt nicht für Personen, die den Lernfahrausweis der Kategorie B vor dem 31.12.2020 erworben haben.
Übergangsregelung für Jahrgang 2003:
Wer im Jahr 2021 das 18. Altersjahr vollendet und den Lernfahrausweis
der Kategorie B im 2021 erwirbt, wird ab dem 18. Geburtstag zur
praktischen Führerprüfung zugelassen, auch wenn er den Lernfahrausweis
noch nicht während 12 Monaten besitzt.
Der
Startort für den Fahrunterricht wird individuell nach Wunsch des Fahrschülers
festgelegt; bspw. Oey
Bahnhof, Wimmis, Spiez oder Thun Bahnhof
oder Abholung zu Hause.
Der Besuch des obligatorischen
Verkehrskundekurses (Theorie) sowie die Mindeslaufzeit deines Lernfahrausseises von 12 Monaten ist Voraussetzung ,
damit dich der Fahrlehrer zur praktischen
Führerprüfung anmelden kann.
5. Praktische Prüfung
Dein Führerausweis
wird nach bestandener praktischer Prüfung für drei Jahre auf Probe (befristet) ausgestellt.
Innerhalb dieser drei Jahre ist der Besuch einer obligatorischen Weiterbildung (Zweiphasenausbildung) Pflicht.
Kontakt
Fahrschule Weiss GmbH
Drittel 544a | CH-3758 Latterbach |
Tel. 033 681 27 27 | Mobile 079 310 35 00
Email: hpweiss@bluewin.ch